Spitzfindiges SRF: Pierre Maudet hätte in die «Rundschau» gehen können

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Schweizer Fernsehens SRF über den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet gutgeheissen.
von Redaktion – Quelle Keystone-SDA
Das lässt das Fernsehen nicht auf sich sitzen und geht vor Bundesgericht. "SRF hat den Entscheid der UBI analysiert und entschieden, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Aufgrund des laufenden Verfahrens kommentieren wir unser Vorgehen nicht weiter", teilte SRF-Sprecher Stefan Wyss auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Er bestätigte damit einen Bericht der Onlineportale von Tamedia. Die UBI bemängelte unter anderem, dass Maudet zu den schweren Vorwürfen nicht befragt wurde. Vor der UBI machte Fernsehen SRF geltend, die "Rundschau" habe Maudet für eine Stellungnahme angefragt, dieser habe aber abgelehnt.