Mörder von Marie mag nicht umziehen

Der im Kanton Freiburg in einer wohlhabenden Familie aufgewachsene Schweizer, entführte Marie 2013 in einen Wald, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich erdrosselte. Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Mann im September 2018 wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Entführung, sexueller Nötigung zu einer Lebenslänglichen Haftstrafe mit anschliessender Verwahrung.
14.8.2019 von Redaktion und sda
Der Fall lösste eine heftige «Kuscheljustiz»-Debatte aus, da der Täter bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren seine damalige Ex-Freundin vergewaltigte und erschoss. Bereits nach nur fünf Jahren, verbüsste er die Reststrafe im offenen Strafvollzug.
Der Mörder hat nun Beschwerde gegen eine Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern eingelegt. Dies geht aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervor. Materiell haben die Lausanner Richter noch nicht entschieden.
Das Amt für Strafvollzug verfügte im Juni die Verlegung des Mannes nach Thorberg. Dort sollte er sechs Monate verbringen. Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht, sollte der Verurteilte bis zum materiellen Entscheid im Gefängnis Croisée bleiben.
Das Amt für Strafvollzug hatte den Mörder aber bereits verlegt, als sie von der entsprechenden Verfügung des Bundesgerichts Kenntnis nahm. Die Lausanner Richter haben nun entschieden, dass der Mörder bis zu ihrem definitiven Entscheid in Thorberg bleiben soll.