Burkaverbot — Gegenvorschlag dient zur «Verschleierung» der Initiative

Die Schweizer Volksinitiative «Ja zu Verhüllungsverbot» verlangt, dass sich im öffentlichen Raum niemand das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit (Motorradhelme), der Gesundheit (Schutzmasken), des Klimas (Winter) und des einheimischen Brauchtums (Fasnacht) möglich. Insbesondere soll niemand eine Person zwingen dürfen, sein Gesicht zu verhüllen.
Verwässerung
Wie bei Volksinitiativen in der Schweiz üblich, steht es Regierung und Parlament zu, einen so genannten Gegenvorschlag einzubringen. Solche stehen als Kompromisslösung dann ebenfalls zur Abstimmung. Meist werden Gegenvorschläge zur Verwässerung und «Quasi-Ablehnung» der Initiative benutzt. So auch im vorliegenden Fall bei «Ja zu Verhüllungsverbot». Der Gegenvorschlag sieht vor, dass sich nur jemand vor Behörden oder im öffentlichen Verkehr und dies nur – auf Verlangen – verpflichtet wäre, sein Gesicht zu zeigen, bzw. zu enthüllen. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz stillschweigend bereinigt, so dass das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung im Parlament bereit ist. Dieser dürfte von allen Parteien – ausser der Schweizerischen Volkspartei (SVP) – befürwortet werden.