Basler Fasnacht 2020 findet nicht statt – Bundesrat verbietet Grossveranstaltungen

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage gemäss Epidemiengesetz» ein und verbietet deshalb Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen – private wie öffentliche.
Redaktion • Quelle Pressekonferenz Bundesrat
Das Verbot gelte bis zum 15. März 2020. Die Massnahme verspreche «einen wirksamen Schutz für (…) die öffentliche Gesundheit – und soll die Verbreitung des Coronavirus eindämmen. Veranstaltungen über 1000 Personen würden verboten. Damit dürfte auch das aus der diesjährigen Basler Fasnacht sein. Das Epidemiegesetz sieht Massnahmen vor, die der Bundesrat anordnen kann. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.